MK20 “20´ Umweltschutz-Container”
Bei der Gestaltung des für die temporäre Lagerung von Verpackungen mit flüssigem Gefahrgut bzw. Abfall dienenden Containers haben wir die maximale Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Der Container ist geschlossen, mit Vollwand, an einem Ende mit zweiflügeliger, nach außen aufgehender Tür. In der Bodenkonstruktion wurde ein “Schadenrettungsgefäß” integriert, aus welchem eventuell sammelnde Flüssigkeiten an der Kurzseite des Containers durch das 1” Auslaufrohr mit Gewindeanschluss abgelassen werden kann. An den beiden Längsseiten des Containers befinden sich je zwei 300 x 300 mm große Lüftungsgitter. Die Konstruktion für die Abdeckung des Schadenrettungsgefäßes wurde aus verzinktem Stahl angefertigt. So können bei Einhaltung der Vorschriften, die während der provisorischen Lagerung eventuell auslaufenden, gefährlichen Abfälle keine Umweltverschmutzung verursachen.
Normen und Verordnungen für die Gestaltung:
– über chemische Sicherheit: Gesetz Nr. XXV/2000 Slg., Verordnung 44/2000. (XII. 27.) EüM
– über Abfälle: Gesetz Nr. XLIII/2000 Slg., Regierungsverordnung Nr. 98/2001. [VI. 15]
– über Unfälle mit gefährlichen Stoffen: Gesetz LXXIV/1999
– über Brandschutz: Gesetz XXXI/1996, BM-Verordnung 2/2002 [l.23], BM-Verordnung
35/1996. [XII. 29]
– über internationalen Strassentransport von Gefahrgütern: MSZ 9936 ungarische Norm